Stand: · Eckpunkte liegen vor, Gesetzentwurf folgt
Kartenzahlung wird ab 2027 voraussichtlich Pflicht.
Die Bundesregierung plant, dass jeder Betrieb neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbietet. Für Handel, Gastronomie, Dienstleister und Automaten. Ohne Mindestbetrag, ohne Aufschlag. Hier finden Sie den aktuellen Stand, und wir sagen Ihnen, was das für Ihren Betrieb heißt.
- Basis: Eckpunkte des Finanzministeriums
- Für Läden, Gastro und Automaten
- Einschätzung kostenlos
Was die Bundesregierung plant
Es gibt noch kein Gesetz. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das seit September 2026 mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Die Regeln sollen 2027 gelten.
Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer IHK oder einem Rechtsanwalt.
Was heißt das für meinen Betrieb? Einschätzung anfordern- 2025KoalitionsvertragUnion und SPD vereinbaren: Bei Alltagsgeschäften soll jeder selbst entscheiden, ob er bar oder digital bezahlt.
- Sept. 2026Eckpunkte des Finanzministeriums (aktueller Stand)Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit für Handel, Gastronomie und Dienstleister. Mindestens ein europäisches Verfahren. Kein Mindestbetrag, keine Aufschläge. Ausnahmen nur für nichtkommerzielle Anbieter.
- Ende 2026Geplant: Referentenentwurf und KabinettErst hier steht fest, ob es Übergangsfristen oder Härtefallregeln für vorhandene Geräte gibt.
- 2027Geplant: Bundestag, Bundesrat, InkrafttretenAb dann wäre ein Betrieb, der nur Bargeld nimmt, nicht mehr regelkonform.
Wer betroffen wäre, und wer nicht
Die Eckpunkte nennen Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Gemeint ist jeder Ort, an dem Waren oder Leistungen direkt bezahlt werden, auch bei kleinen Beträgen.
- Betroffen: Läden, Restaurants, Cafés, Friseure, Taxis
- Bezahlung vor Ort, gewerblich: erfasst.
- Betroffen: Marktstände, Foodtrucks, Saisonbetriebe
- Ebenfalls erfasst. Eine Ausnahme für mobile oder saisonale Betriebe ist nicht vorgesehen.
- Betroffen: Automaten, SB-Waschboxen, Münzgeräte
- Nicht ausdrücklich genannt. Nach dem Wortlaut aber voraussichtlich erfasst.
- Ausgenommen: Vereine, Wohltätigkeit, Dorffeste, Flohmärkte
- Nichtkommerziell: laut Eckpunkten ausgenommen.
Nicht sicher, ob es Sie betrifft? Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen, was die Umstellung kosten würde.
Beratung anfragenFür Ihre Branche
Was die geplante Pflicht für Ihren Betrieb bedeutet, mit Check, Kosten und den Fragen aus Ihrer Branche.
Drei Vorgaben aus den Eckpunkten
Nicht jedes Kartenlesegerät erfüllt sie. Darauf kommt es an.
- Vorgabe 1
Mindestens ein europäisches Verfahren
Ein Lesegerät nur für Visa und Mastercard reicht voraussichtlich nicht. In Deutschland heißt europäisch in der Praxis: girocard.
Alle unsere Terminals nehmen girocard kontaktlos an, zusätzlich zu Visa, Mastercard, Apple Pay und Google Pay. - Vorgabe 2
Kein Mindestbetrag
Auch 2,50 Euro für einen Espresso oder 1 Euro am Staubsauger müssen digital bezahlbar sein. Bei kleinen Beträgen entscheidet der Tarif, ob sich das rechnet.
Wir rechnen die Gebühren für Ihren typischen Bon durch. girocard ist laut Bundesbank die günstigste Kartenart. - Vorgabe 3
Kein Aufschlag für Kunden
Die Gebühr darf nicht auf den Kunden umgelegt werden. Das Terminal muss deshalb zuverlässig und günstig im Betrieb sein.
An der Kasse: Terminal mit Kassenanbindung und Trinkgeldabfrage. Am Automaten: Terminal mit eigener SIM, Schutzgehäuse und Fernwartung.
So läuft die Umstellung
Ihr Betrieb läuft weiter. Bargeld bleibt. Sie brauchen keine neue Kasse und keine IT.
Angebot anfragen- 1
Kurzes Gespräch oder ein paar Fotos
Sie sagen uns, was Sie betreiben und wie Sie heute kassieren. Bei Automaten reichen Fotos von Steuerung und Münzprüfer. Sie bekommen einen Festpreis.
- 2
Einrichtung und Installation
Wir richten den Akzeptanzvertrag ein, liefern das Terminal fertig konfiguriert und testen jede Zahlungsart mit Ihnen. Automaten und Waschboxen rüstet unser Techniker vor Ort um.
- 3
Laufender Betrieb
Gutschrift der Umsätze am nächsten Werktag. Alle Zahlungen im Portal. Bei einem Defekt schicken wir ein Ersatzgerät.
Der Gesetzentwurf wird noch 2026 erwartet. Wer jetzt umstellt, hat freie Terminwahl und Zeit zum Testen.
Beratung anfragenHäufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Beratung anfragenNein. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vom September 2026, das zwischen den Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett, die Regeln sollen ab 2027 gelten. Bis zur Verabschiedung kann sich noch etwas ändern.
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Wir schreiben Ihnen dreimal: wenn der Referentenentwurf kommt, wenn das Kabinett beschließt und wenn das Gesetz gilt. Jeweils mit einer Einschätzung, was das für Ihren Betrieb bedeutet.